Kompetenzen & Spezialkenntnisse
- Kompetenzen
- Dänisches Recht
- Schadensersatzrecht
- Internationales Recht
- Ferienhaus in Dänemark
Rechtsgebiete
Die Kanzlei advokatfirma | meyer besteht aus einem deutsch-dänischen Anwaltsteam, das Unternehmen und Privatpersonen umfassenden juristischen Beistand zum deutschen und dänischen Recht bietet, sei es für die bloße Beratung, die Prüfung und/oder Erstellung von Verträgen, die Wahrnehmung von Verhandlungen oder die Vertretung vor deutschen oder dänischen Gerichten.
Auf den folgenden Tätigkeitsgebieten verfügen wir über besondere Kenntnisse und Erfahrungen:
– Dänisches Recht
– Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht
– Allgemeines Zivil- und Zivilverfahrensrecht
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– Immobilienrecht
– Vertragsrecht
Dänisches Recht
Die Beratung zum dänischen Recht erfolgt durch Advokat & Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer. Von 1996-2006 war er in zwei Kopenhagener Kanzleien für deutsche Mandanten zum dänischen Recht rechtsberatend tätig, zuletzt als Leiter einer Niederlassung in Berlin.
Advokat Meyer ist Mitglied der dänischen Rechtsanwaltskammer, Advokatsamfundet, und der Vereinigung dänischer Kanzleien, Danske Advokater.
Deutsche Gerichte bestellen ihn regelmäßig als Sachverständigen zum dänischen Recht.
Verkehrsunfall in Dänemark
Nicht selten kommt es bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen unglücklicherweise zu Verkehrsunfällen oder anderen Umständen, die einen Personen- und/oder Sachschaden zur Folge haben.
Neben möglichen Verständigungsproblemen fehlt häufig das Wissen darüber, wie mit solchen Situationen am besten umzugehen ist.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Gebiet stehen wir gerne beratend zur Seite, sollten Sie in einen Unfall in Dänemark verwickelt sein. Vielen Deutschen ist es nicht bewusst, dass das dänische Schadensersatzrecht einige gravierende Unterschiede zum deutschen Recht aufweist, sodass es sich stets lohnt, etwaige Ansprüche hier in den Blick zu nehmen und vertieft zu prüfen.
Der bedeutendste Unterschied zum deutschen Recht besteht bei Personenschäden.
Ein Anspruch auf beispielsweise Schmerzensgeld oder Erstattung der Behandlungskosten und des Verdienstausfalls besteht in Dänemark verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die den Unfall verschuldet haben, sei es aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, nicht jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig, Ansprüche beim unschuldigen Unfallgegner geltend machen können. Wenn Sie mehr über das dänische Schadensersatzrecht erfahren, dann lesen Sie gerne hier weiter:
Internationales Recht
Internationales Recht ist vielseitig und vielschichtig – es betrifft nicht allein die Frage, in welchem Land Sie Ihre Rechte durchsetzen können respektive müssen, sondern auch nach welcher Rechtsordnung, nach welchem materiellen Recht das Verhältnis überhaupt zu beurteilen ist. Diese Fragen frühzeitig zu klären, ist existenziell für die erfolgreiche Behandlung einer Rechtsangelegenheit.
Als international ausgerichtete Kanzlei betreuen wir viele Mandanten in Fällen mit Auslandsbezug.
Ferienhaus in Dänemark
Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer
Hans-Oluf Meyer (1969) berät im Vertragsrecht, insbesondere in dänisch-deutschen Rechtsfragen. Neben seiner Zulassung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Schwerpunkte im dänischen Recht liegen im Bereich des Vertrags-, Gesellschafts-, Schadensersatz- und Immobilienrechts
advokatfirma | meyer
Kurfürstendamm 57
D 10707 Berlin
Fon +49 (0)30 31 51 89 69 0
Fax +49 (0)30 31 51 89 69 9
E-Mail: contact@advokatfirma.de