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Kaufvertragsunterlagen beim Hauskauf in Dänemark

Häuser in Dänemark

Inhaltsverzeichnis

Für den Abschluss eines Kaufvertrages über ein Haus in Dänemark werden vom Immobilienmakler für den Käufer eine Reihe öffentlich zugängliche Dokumente, aber auch private Unterlagen eingeholt und zusammengestellt. Auf diese Unterlagen wird in der Regel im Kaufvertrag Bezug genommen und diese sind dann auch Vertragsgegenstand. Daher sind diese umfassenden Unterlagen auch alle vor Ablauf der Widerrufs- und Rücktrittsfristen durchzusehen und zu prüfen, bevor der Vertrag final verbindlich wird. In dem Folgenden gehen wir auf die üblichen öffentlich zugänglichen Atteste und Unterlagen ein. Wir unterteilen hier die Unterlagen in folgende Abschnitte:

Es werden vom Immobilienmakler für den Käufer eine Reihe öffentlich zugängliche Dokumente, aber auch private Unterlagen eingeholt und zusammengestellt. Auf diese Unterlagen wird in der Regel im Kaufvertrag Bezug ge- nommen und diese sind dann auch Vertragsgegenstand. Daher sind diese umfassenden Unterlagen auch alle vor Ablauf der Widerrufs- und Rücktrittsfristen durchzusehen und zu prüfen, bevor der Vertrag final verbindlich wird. In dem Folgenden gehen wir auf die üblichen öffentlich zugänglichen Atteste und Unterlagen ein. Diese werden auch gern in dem Immobilieninformationsbericht – „Ejendomsdatarapport“ erwähnt. Wir unterteilen hier die Unterlagen in
folgende Abschnitte:

A     Das Gebäude relevante Unterlagen
B     Ökonomische Unterlagen
C     Planungsrechtliche Unterlagen
D     Abwasser- und Trinkwasser relevante Unterlagen
E     Umweltamtliche Unterlagen – Bodenverunreinigungen
F     Natur- Land und Forstwirtschaftliche Unterlagen
G     Denkmalschutz u.a.

A. Gebäude (bygninger)
I.     Gebäude- und Wohnungsregister Bescheid (BBR- meddelesen)
II.    Energiekennzeichnung (energimærkning)
III.   Zustandsbericht (tilstandsrapport)
IV.   Elektroinstallationsbericht (elinstalltionsrapport)
V.    Öltank (olietanke)
VI.   Denkmalgeschützte Gebäude (fredede bygninger)

B. Ökonomie (økonomi)
I.    Grundsteuer (ejendomsskat (grundskyld))
II.   Grundsteuerbescheid (ejendomsskattebillet)
III.  Eigentums- und Grundwert (ejendoms- og grundvaerdi)
IV.  Schätzungsbescheid (vuderringsmeddelse)

C. Pläne (planer)
I.    Zonenstatus (zonestatus)
II.   Bebauungsplan, beschlossen (lokalplaner, vedtagne)
III.  Beschlossene Kanalisationsgebiete (kloakopland, vedtaget)
IV.  Abwasserpläne (spildevandsplan)
V.   Gebiete mit Anschlusspflicht (område med tilslutningspligt, vedtaget)
VI.  Straßenversorgung (vejforsyning)

D.  Abwasser und Trinkwasser (spildevand og drikkevand)
I.    Aktuelle Ablaufverhältnisse (aktuelle afløbsforhold)
II.   Die Abwasserverhältnisse betreffende Erlasse/Genehmigungen (påbud/tilladelser vedr.
spildevandsforhold)
III.  Aktuelle Wasserversorgung (aktuel vandforsyning)

E. Bodenverschmutzung (jordforunrening)
I.    Bodenverschmutzungsattest (jordfoureningsattest)
II.   Aufgenommene Bodenverschmutzung (kortlagt jordforurening – V1)
III.  Aufgenommene Bodenverschmutzung (kortlagt jordforurening – V2)
IV.  Gebietsklassifizierung (områdeklassificering)
V.   Erlasse gem. des Bodenverschmutzungsgesetz (påbud iht. jordforureningsloven)
F.   Natur, Wald und Landwirtschaft (natur, skov, og landbrug)
I.    Landnutzungspflicht (landbrugspligt)

G. Geschützte Denkmäler, Gebäude- und Schutzlinien (fredede fortidsminder, bygge-
og beskyttelslinjer)
I.    Waldbebauungslinie (skovbyggelinje)
II.   Dünenschutzline (klitfredningslinjer)
III.  Strandschutzlinie (strandbeskyttelseslinje)

A. Gebäude (bygninger)

I. Gebäude- und Wohnungsregister Bescheid (BBR – meddelesen)

a) Zusammenfassung
Der BBR – Bescheid gibt Auskunft darüber, was die Gemeinde über ein Grundstück im Gebäude- und Wohnungs- register (Bygnings- og Boligregister (BBR)) registriert hat. Der BBR – Bescheid beinhaltet unter anderem Angaben über die Fläche, die Lage, die Nutzung, Anlagen, Wasser- und Abflussbedingungen sowie über Wand- und Dach- materialien. Durch diese Angaben soll der tatsächliche Zustand des Grundstücks widergespiegelt werden sowie, auch wenn dieser nicht zwingend rechtmäßig sein muss. Die Haftung dafür, dass die Informationen im BBR-Bescheid richtig sind, liegt beim Eigentümer.

b) Zweck
Der Zweck des BBR – Bescheids ist es, die Informationen, die öffentlich im Gebäude- und Wohnungsregister ein- getragen sind, auf eine einfache und übersichtliche Weise darzustellen. Sie sind unter anderem die Grundlage für eine Bewertung des Grundstückes und werden bei Verkäufen verwendet. Die Daten aus dem Register stehen öffentlichen Behörden, Privaten sowie Versorgungsunternehmen über ois.dk zur Verfügung.

c) Hintergrund
Das Gebäude- und Wohnungsregister (BBR) ist ein landesweites Register mit Daten zu Gebäuden und Wohnungen in ganz Dänemark. Das Register wurde 1977 durch eine Sammlung von Fragbögen von allen Eigentümern im Land
eingeführt. Ursprünglich wurde das Register für die Wohnhauszählung und Eigentumsbewertung eingeführt. Das Register wird laufend durch die Gemeinde aktualisiert, insbesondere bei Bauverfahren.

d) Zuständige Behörde
Amt für Entwicklung und Vereinfachung (Udviklings- og Forenklingsstyrelsen)

e) Rechtsgrundlage
”BBR-Loven” LBK Nr 797 vom 06.08.2019 und ”OIS-Bekendtgørelsen” BEK Nr.
195 vom 07.03.2008, § 14.

f) mehr Informationen
https://ejendomsinfo.dk/bbr-meddelelsen

II. Energiekennzeichnung (energimærkning)

a) Zusammenfassung
Eine Energiekennzeichnung betrifft die Bewertung des Energiezustandes einer Wohnung. Eine Wohnung, die verkauft werden soll, muss ein gültiges Energiekennzeichen haben, dass von einem Energieberater ausgestellt worden ist (vgl. Bekanntgabe über Energiekennzeichen an Gebäuden – bekendtgørelse om energimærkning af bygninger).

b) Zweck
Die Energiekennzeichnung hat zwei Gründe: Zum einen soll sie zeigen, wie hoch die Energiekosten für eine Wohnung sind, zum Beispiel für Öl, Gas, Fernwärme und Wasser. Zum anderen soll damit ein Überblick über mögliche, sinnvolle energietechnische Verbesserungen, die Kosten dieser und welche Ersparnisse bei den Strom- und Heizkosten hierdurch erzielt werden können, gewonnen werden.

c) Zuständige Behörde
Energiebehörde (energistyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
”Lov om fremme af energibesparelser i bygninger“; LBK Nr. 841 vom 21.08.2019 und „Bekendtgørelse om energimærkning af bygninger“, BEK Nr. 793 vom 07.08.2019

III. Zustandsbericht (tilstandsrapport)

a) Zusammenfassung
Der Zustandsbericht ist das Ergebnis einer Gebäudebesichtigung, die von einem Sachverständigen durchgeführt wird. Der Bericht ist eine zusammengefasste, schriftliche Bewertung der sichtbaren Schäden und Schadenshinweise einer Immobilie (Einfamilienhaus/Ferienhaus – nicht Eigentumswohnung). Der Sachverständige vergleicht die Immobilie mit anderen Wohnungen der gleichen Art und Alter. Zusätzlich zum Zustandsbericht muss der Verkäufer, um die Regelung über die Hausinspektion (huseftersynsordning) anwenden zu können, ein autorisiertes Elektro-installateurunternehmen beauftragen einen Elektroinstallationsbericht (elinstallationsrapport) zu erstellen, in welchem die elektronischen Installationen einer Wohnung überprüft werden (mehr Informationen unter Punkt IV). Die Regelung über die Hausinspektion (huseftersynsordning) sind freiwillig, aber Voraussetzung für eine Haftungs- befreiung des Verkäufers für Schäden an der Immobilie und für den Abschluss einer Eigentümerwechselversicherung (ejerskifteforsikring) durch den Käufer.

b) Zweck
Wenn der Verkäufer einen Zustandsbericht, einen Elektroinstallationsbericht und die Informationen über die Eigentümerwechselversicherung zusammen mit der Zusage, diese zur Hälfte zu bezahlen, vor Abschluss des Kaufvertrages vorlegt, wird er von seiner Haftung für Mängel an dem Gebäude befreit. Darüber hinaus kann der Käufer dann die Eigentümerwechselversicherung abschließen.

c) Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit (Sikkerhedsstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Lov om forbrugerbeskyttelse ved erhvervelse af fast ejendom m.v.“ LBK Nr. 1123 vom 22.09.2015 und „lov ombeskikkede bygningssagkyndige m.v.“ LBK Vr. 1532 vom 21.12.2010

IV. Elektroinstallationsbericht (elinstalltionsrapport)

a) Zusammenfassung
Ein Elektroinstallationsbericht beinhaltet die Ergebnisse einer Überprüfung der elektrischen Installationen eines Gebäudes. Mit der Überprüfung wird die Funktionsfähigkeit der Installationen bewertet und überprüft, inwieweit diese den geltenden Standards genügen. Der Elektroinstallationsbericht ist neben dem Zustandsbericht Voraussetzung für die Anwendung der Regelung über die Hausinspektion (siehe oben).

b) Zweck
Siehe Zustandsbericht unter Punkt III.

c) Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit (Sikkerhedsstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Lov om forbrugerbeskyttelse ved erhvervelse af fast ejendom m.v.“ LBK Nr. 1123 vom 22.09.2015
„Bekendtgørelse om elinstallationsrapporter som led i huseftersynsordningen“ BEK Nr. 626 vom 02.06.2017

V. Öltank (olietanke)

a) Zusammenfassung
Über jeden Öltank auf einem Grundstück muss die Gemeinde informiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tank noch in Benutzung ist oder ob er stillgelegt wurde. Wenn ein Tank stillgelegt ist, kann er entweder an seinem Platz bleiben oder entfernt werden. Es gibt feste Regeln, wann ein Öltank stillgelegt werden muss, hierbei gibt es Stilllegungstermine für verschiedenen Arten an Öltanks zusammen mit Vorgaben, wie eine Entfernung erfolgen soll.
Typischerweise wird ein Öltank mit den Informationen über Hersteller und Herstellungsjahr sowie eine Reihe technischer Daten mit Angaben über eventuelle Sanierungen und/oder Stilllegung versehen. Die Angaben sind im Gebäude- und Wohnungsregister (BBR) registriert und stammen üblicherweise von dem Eigentümer/Nutzer, der den Tankattest eingesendet hat. Das bedeutet, dass die Registrierung des Öltanks im BBR für sich selbst keine Garantie dafür ist, dass der Tank rechtmäßig ist. Das Register gibt keine Auskunft über Tanks, die vom Grundstück entfernt worden sind. Wenn im Register ein Öltank auf dem Grundstück angegeben ist, dieser aber nicht im Immobilien- informationsbericht auftaucht, ergeben sich detailliertere Angaben über den Öltank aus dem BBR- Bescheid.

b) Zweck
Die Angaben werden gemacht, da es wichtig ist zu erfahren, ob die Gemeinde die Informationen über die Öltanks registriert hat.

c) Hintergrund
Der Eigentümer oder Nutzer eines Öltanks muss in Bezug auf die Öltankverordnung Angaben über den Tank bzgl. Einbau, Renovierung und Stilllegung an die Gemeinde machen. Die Gemeinde hat seit 1970 die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht diese Informationen im BBR-Register einzutragen. 2011 wurde eine systematische Registrierung der Angaben über Tanks, die zur Aufbewahrung von Mineralöl dienen einer Gemeinde von 1970 – 2011 im BBR erstellt. Ab dem ersten Januar 2012 hat die Gemeinde die Pflicht diese spezifischen Mindestangaben über Öltanks, die vom Eigentümer oder Nutzer gemeldet werden, im BBR zu registrieren und zu aktualisieren. Diese Pflicht gilt sowohl für überirdische wie auch für vergrabende Tanks. Wenn der tatsächliche Zustand nicht mit den Angaben im BBR übereinstimmt, hat der Eigentümer die Pflicht dies an die Gemeinde zu melden.

d) Zuständige Behörde
Umweltamt (miljiøstyrelsen)

e) Rechtsgrundlage
„Olietankbekendtgørelsen“ BEK Nr. 1257 vom 27.11.2019

f) Mehr Informationen
http://mst.dk/affald-jord/jordforurening/miljoeregler-for-olietanke/

VI. Denkmalgeschützte Gebäude (fredede bygninger)

a) Zusammenfassung
In Dänemark gibt es ca. 9000 denkmalgeschützte Häuser. Ein Großteil davon ist im Privateigentum. Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses hat die Pflicht, dieses in einem ordentlichen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass der Denkmalschutzwert aufrecht erhalten bleiben muss und mindestens das Dach, die Außenwand, Türen und Fenster abgedichtet und in Ordnung gehalten werden müssen. Alle denkmalgeschützten Gebäude sind sowohl von innen wie auch von außen geschützt. Wenn ein Gebäude denkmalgeschützt ist, muss für alle Änderungen, die über gewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen hinaus gehen, eine Genehmigung eingeholt werden.

Sowohl kleine wie auch große Änderungen, von einer Dachumlegung oder Verschiebung einer Wand bis zur Anbringung eines Schildes an der Fassade. erfordern eine Erlaubnis. Es gibt keine Erstattung im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, aber eine Reihe an direkten oder indirekten Beihilfen. Die Registrierung der unter Denkmal- schutz stehenden Gebäude fällt in die Zuständigkeit der Kulturbehörde (Kulturstyrelsen) und erfolgt gemäß dem Gesetz über bauliche Sanierung und Erhaltung von Gebäuden (lov om bygningsfredning og bevaring af bygninger).

b) Zweck
Das unter Denkmalschutz stellen von Gebäuden dient dem Zweck, den architektonischen oder kulturhistorischen Wert der älteren Gebäude des Landes zu erhalten. Hierunter fallen Gebäude, die Wohn-, Arbeits- und Produktions- verhältnisse und andere wesentliche Züge der gesellschaftlichen Entwicklungen zeigen.

c) Zuständige Behörde
Kulturministerium

d) Rechtsgrundlage
„Bygningsfredningsloven” LBK Nr. 219 vom 06.03.2018

B. Ökonomie (økonomi)

I. Grundsteuer (ejendomsskat (grundskyld))

a) Zusammenfassung
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben. Sie ist auf einen Prozentsatz begrenzt auf den niedrigeren der letzten beiden Grundwertschätzungen. Dieser variiert abhängig von der Kommune. Des Weiteren umfasst die Grundsteuer auch Grundschulden für das Wohnhaus, landwirtschaftliche Betriebe und verschiedene
Deckungsbeträge.

Anmerkung: Wenn die betroffene Immobile aus Grundstücken mehrerer Gemeinden besteht, muss für eine vollständige Übersicht der Immobilieninformationsbericht (ejendoms data rapport) auch für die Grundstücke in den anderen Kommunen bestellt werden.

b) Zuständige Behörde
Finanzamt (skattestyrelsen)

c) Rechtsgrundlage
”Lov om kommunal ejendomsskat“, LBK Nr. 1104 vom 22.08.2013.

II. Grundsteuerbescheid (ejendomsskattebillet)

a) Zusammenfassung
Der Grundsteuerbescheid beinhaltet Angaben über die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Des Weiteren können auch Informationen über andere Abgaben, die von der Gemeinde erhoben werden, in diesem enthalten sein. Es ist allerdings unterschiedlich von Gemeinde zu Gemeinde, welche Abgaben über den Grund- steuerbescheid erhoben werden.

Anmerkung: Wenn die betroffene Immobile aus Grundstücken mehrerer Gemeinden besteht, muss für eine vollständige Übersicht der Immobilieninformationsbericht (ejendoms data rapport) auch für die Grundstücke in den anderen Kommunen erstellt werden.

b) Zweck
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden für die Grundstücke erhoben, für welche es eine Erhebung des Grundwertes vorgenommen wurde (vgl. Bewertungsgesetz – vuderingsloven). Hierbei wird die Grundsteuer für das Grundstück durch einen festgesetzten Prozentsatz des zu versteuernden Grundwertes berechnet. Die Höhe des Prozentsatzes variiert je nach Gemeinde. Der für das jeweilige Steuerjahr abgabepflichtige Grundwert ergibt sich aus einem Vergleich des aktuellen Grundwertes mit dem des letzten Jahres. Der niedrigere von beiden ergibt den aktuellen abgabepflichtigen Grundwert.

c) Zuständige Behörde
Die jeweilige Gemeinde (Kommunen)

d) Rechtsgrundlage
„Lov om kommunal ejendomsskat“, LBK Nr. 1104 vom 22.08.2013

III. Eigentums- und Grundwert (ejendoms- og grundvaerdi)

a) Zusammenfassung
Das Amt für Grundstücksbewertung (vuderingsstyrelse) setzt unterschiedliche Eigentums- und Grundwerte für alle Immobilien fest, die von der öffentlichen Bewertung umfasst sind. Diese Bewertung findet alle zwei Jahre statt, kann aber auch dazwischen erfolgen, wenn wesentliche Änderungen erfolgt sind. Seit der zweiten Hälfte des Jahres 2020 fällt die Bewertung von Eigentumswohnungen unter ein neues Gesetz (Immobilienbewertungsgesetz – ejendomsvuderingslov), nach welchem der Eigentumswert und der Grundwert durch einen übergeordneten Barwert festgesetzt werden, welchen die Immobile im freien Handel unter Beachtung von Alter, Größe, Lage und andere Merkmale erzielen kann. Der festgesetzte Wert ist kein exakter Handelspreis für eine Immobile orientiert sich aber
ein durchschnittliches Preisniveau der letzten Verkäufe von umliegenden Immobilen mit Anpassung an die indivi- duellen Merkmale des zu bewertenden Eigentums und der Umgebung. Der Eigentumswert ist der Wert der Immobilie in ihrer Gesamtheit, das heißt der zusammengesetzte Wert des Grundstücks und der Gebäude, die auf diesem stehen.

Der Eigentumswert setzt sich aus der Größe der Immobile, des Erscheinungsbildes und der Preisverhältnisse zum Zeitpunkt der Bewertung zusammen. Der Grundwert hingegen ist der Wert des Grundstücks im unbebauten Zustand (allerdings inklusive des Wertes für eventuelle Anschließungsmaßnahmen) unter der Voraussetzung, dass das Grundstück wirtschaftlich bestmöglich verwendet wird.

b) Zweck
Die Eigentumsbewertung bildet die Grundlage für Erhebung der Eigentumswertsteuer (ejendomværdiskat) durch den Staat und die Erhebung der Grundsteuer (grundskyld) durch die Gemeinde. Seit 2019 erfolgt die Bewertung im
großen Umfang durch Modellberechnungen, die sich durch objektive Daten über die Immobile selbst und ihre Umgebung aus öffentlichen Registern, Handelsregistern sowie geografischen Daten ergeben. Dadurch sollte die Treffsicherheit der Wertschätzungen des Eigentums- und Grundwerts erhöht und die schätzungsmäßige Unsicherheit verringert werden. Mit dem neuen Eigentumsbewertungsgesetz (ejendomsvuderingslov) wurden außerdem neue
Prinzipien für die Besteuerung von Eigenheimen eingeführt, hierunter fällt die Besteuerung nach dem Vorsichtigkeits- prinzip (forsigtighedsprincip). Nach diesem ist die Besteuerungsgrundlage unter dem Schätzwert, niedrigere Steuersätze und eine dauerhafte Steuersenkung für aktuelle Wohnungseigentümer und eine wahlfreie Einfrierung der steigenden Wohnungssteuer.

c) Hintergrund
Die laufende Eigentumsbewertung findet seit 2011 statt. Die Bewertung 2019 war die erste allgemeine Bewertung nach dem neuen Gesetz. Dennoch haben Immobilen, die sich im Zeitraum von 2011- 2018 wesentlich verändert haben, eine neue Bewertung nach den Prinzipien des alten Bewertungsgesetztes erhalten.

d) Zuständige Behörde
Bewertungsamt (vuderingsstyrelsen)

e) Rechtsgrundlage
„Ejendomsvurderingsloven“, Lov Nr. 654 vom 08.06.2017 (findet für Wohnungseigentümer ab dem 01.01.2019 und für Gewerbeeigentum ab dem 01.01.2020 Anwendung)
„Lov om vurdering af landets faste ejendomme“, Lov Nr. 1067 vom 30.06.2013 mit späteren Änderungen (findet für Wohnungseigentümer Anwendung ab 2018, für Grundstückseigentümer ab 2019)

IV. Schätzungsbescheid (vuderingsmeddelse)

a) Zusammenfassung
Alle Immobilieneigentümer bekommen alle zwei Jahre einen Bewertungsbescheid, in welchem der aktuelle Eigentums- und Grundwert für die Immobilie festgesetzt ist. Eine Immobile kann allerdings auch im Zwischenjahr neu bewertet werden, wenn es wesentliche Änderungen gab. Ab 2019 erfolgt die Eigentumsbewertung am ersten
September unter den neuen Prinzipien des neuen Gesetzes. Seit 2019 erhält des Weiteren der Eigentümer durch eine vorangehende Erklärung eine Orientierung. Das bedeutet, dass alle Eigentümer einen längeren Zeitraum vor der endgültigen Bewertung über Angaben zu ihrer Wohnung und deren Marktpreisen informiert werden, die dann später die Grundlage für die Bewertung bilden. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob die Angaben korrekt sind oder vor dem endgültigen Bescheid geändert werden müssen.

b) Zweck
Siehe Eigentums- und Grundwert

c) Zuständige Behörde
Bewertungsamt (vuderingsstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
Ejendomsvurderingsloven, Lov Nr. 654 vom 08.06.2017 (findet für Wohnungseigentümer Anwendung ab dem 01.01.2019 und für Gewerbeeigentum ab 01.01.2020)
Lov om vurdering af landets faste ejendomme, Lov Nr. 1067 vom 30.06.2013 mit späteren Änderungen (findet für Wohnungseigentümer Anwendung ab 2018, für Grundstückseigentümer ab 2019)

C. Pläne (planer)

I. Zonenstatus (zonestatus)

a) Zusammenfassung
Dänemark ist in drei Zonen eingeteilt: Stadt- und Landzonen, sowie Sommerhausgebiete. Je nach Zone, gelten unterschiedliche Regeln. Welches Gebiet Stadt-, Land- oder Ferienhauszone ist, ergibt sich aus § 34 des Plangesetzes (planloven).

b) Zweck
Dänemark ist in drei Zonen eingeteilt: Stadt- und Landzonen, sowie Sommerhausgebiete. Je nach Zone, gelten unterschiedliche Regeln. Welches Gebiet Stadt-, Land- oder Ferienhauszone ist, ergibt sich aus § 34 des Plangesetzes (planloven). Was nicht als Stadtzone oder Ferienhausgebiet gekennzeichnet ist, ist Landgebiet. Stadtzonen sind unter anderem Gebiete, die eine stadtmäßige Bebauung oder öffentliche Zweck aufweisen. In Landgebieten gibt es wiederum keine andere Bebauung als solche, die für den landwirtschaftlichen Betrieb, die Forstwirtschaft oder Fischerei notwendig ist. Daher gibt das Plangesetz an, dass es für den Neubau von Häusern oder die Nutzungsänderung bestehender Häuser nach § 35 eine Landzonengenehmigung (landzonetilladelse) braucht. Die Regel für die Ferienhausgebiete ergeben sich aus Kapitel 8 des Plangesetzes. Für diese Gebiete gilt, dass sie nicht anders als für den Wohnbetrieb genutzt werden, dass nicht mehr als eine Wohnung/Wohnhaus pro Grundstück erlaubt ist sowie im Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März abgesehen von kurzen Aufenthalten nicht in
der Wohnung übernachtet werden darf. Für Rentner gelten hierbei abhängig von der Dauer des Eigentums an der Wohnung Ausnahmeregelungen, nach welchen ein ganzjähriges Bewohnen der Wohnung möglich ist.

c) Zuständige Behörde
Wirtschaftsbehörde (erhvervsstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage

„Planloven“, LBK Nr. 287 vom 16.04.2018. Kapitel 7 beinhaltet die Zoneneinteilung in Stadt-, Land- und Ferienhausgebiete, Kapitel 8 die Regelungen zu den Ferienhäusern

e) Mehr Informationen
https://planinfo.erhvervsstyrelsen.dk/plandatadk

II. Bebauungsplan, beschlossen (lokalplaner, vedtagne)

a) Zusammenfassung
Die Bebauungspläne beinhalten detaillierte und bindende Bestimmungen darüber, wie ein bestimmtes umgrenztes Gebiet benutzt werden kann oder ein Projekt genau ausgeführt werden soll.

b) Zweck
Der Zweck eines Bebauungsplans ist es, eine zweckmäßige Verwendung der einzelnen Gebiete einer Gemeinde sicherzustellen und zusammen mit den Flächennutzungsplänen die gesellschaftlichen Interessen der Flächen- nutzung mit dem Naturschutz zu vereinbaren. Des Weiteren soll die Öffentlichkeit im breitesten möglichen Umfang an der Ausgestaltung der Umgebung beteiligt werden. Daher kann ein Bebauungsplan nur nach vorheriger öffent- licher Anhörung beschlossen werden. Der Bebauungsplan ist sowohl für die Bürger wie auch die Behörden bindend. Der Eigentümer eines Gebietes ist nicht verpflichtet bereits existierende rechtmäßige Verhältnisse zu ändern, aber falls eine Änderung vorgenommen werden soll, muss diese mit den Bestimmungen im Bebauungsplan überein- stimmen. Die Bebauungspläne müssen innerhalb des Rahmens der Zweckbestimmungen in § 1 des Planungsgesetz ausgearbeitet werden und sind nur für die Bereiche möglich, die abschließend im Katalog in § 15 II des Planungs- gesetztes aufgezählt sind. Ein Bebauungsplan darf nicht im Widerspruch zu einem übergeordneten Plan stehen, wie etwa dem Flächennutzungsplan. Des Weiteren muss der Bebauungsplan immer mit einer Begründung versehen werden, die sich entweder direkt aus dem Plan ergeben kann oder in dem Plan zusammen mit den Anwendungs- bestimmungen für die betroffene Fläche widergespiegelt werden kann.

c) Hintergrund
Die lokalen Bebauungspläne beinhalten detaillierte Bestimmungen darüber, wie ein Gebiet benutzt oder ein bestimmtes Projekt ausgeführt werden darf. Es sind das Gemeindeamt sowie in einzelnen Fällen der Staat, die die Pläne ausarbeiten. In einem Bebauungsplan sind bindende Bestimmungen für ein bestimmtes Gebiet enthalten. Hierbei kann es sich beispielsweise um Bestimmungen über den Gebrauch eines Gebietes, Wege, Fußwege oder Parkmöglichkeiten, Hausbauflächen, Erhaltung von Gebäuden, Sicherung von Freiflächen und vieles mehr handeln.

d) Zuständige Behörde
Wirtschaftsbehörde (erhvervsstyrelsen)

e) Rechtsgrundlage
”Planloven”, LBK Nr. 287 vom 16.04.2018, Kapitel 5. Besonders relevant ist §13, bei dem es um Bebauungspläne allgemein geht sowie § 15 (Bebauungskatalog)

f) Mehr Informationen
https://planinfo.erhvervsstyrelsen.dk/lokalplaner-0

III. Beschlossene Kanalisationsgebiete (kloakopland, vedtaget)

a) Zusammenfassung
Kanalisationsgebiete beinhaltet Angaben über das Abwassersystem im Umfeld einer Immobilie nach den Plänen der Gemeinde sowie welche Vorhaben es für dieses in Zukunft gibt. Hierbei muss beachtet werde, dass das aus den Plänen hervorgehende System nicht mit den tatsächlichen Abwasserverhältnissen übereinstimmen muss.

b) Zweck
Ein Kanalisationsgebiet gibt an, welches Abwassersystem eine Immobilie nach den Plänen der Gemeinde haben sollte und welche Pläne es zukünftig gibt. Die Kanalisationsgebiete folgen einer bestimmten Katasterunterteilung, aber nicht immer, sodass eine Katasternummer sich teilweise innerhalb und außerhalb eines Kanalisationsgebietes befinden kann.

c) Hintergrund
Kanalisationsgebiete sind geografische Informationen mit zusammenhängen Angaben für jedes Gebiet. Als Grund- lage für die Digitalisierung wird primär die Katasterkarte sowie verschiedenen Grundkarten wie FOT oder andere technische Bodenkarten verwendet.

d) Zuständige Behörde
Umweltamt (miljøstyrelsen)

e) Rechtsgrundlage
„Miljøbeskyttelsesloven“ LBK Nr. 966 vom 23.06.2017 §32, sowie
„Spildevandsbekendtgørelsen“ BEK Nr. 1469 vom 12.12.2017

IV. Abwasserpläne (spildevandsplan)

a) Zusammenfassung
Hier wird angegeben, ob in den Abwasserplänen der Gemeinde Beschlüssen enthalten sind (einschließlich Nachträge), die eine Änderung der Entwässerungsbedingungen eines Grundstücks vorsehen.

b) Zuständige Behörde
Umweltbehörde (miljøstyrelsen)

c) Rechtsgrundlage

„Miljøbeskyttelsesloven“ LBK Nr. 966 vom 23/06/2017 §32

V. Gebiete mit Anschlusspflicht (område med tilslutningspligt, vedtaget)

a) Zusammenfassung
Vor dem 1. Januar 2019 konnte der Gemeinderat entweder über ein Anschlussvorhaben, dass sich aus dem Wärmeversorgungsgesetz ergibt oder einen Lokalplan, der im Plangesetz reguliert ist, eine Zustimmungs- oder Verbleibepflicht in der kollektiven Wärmeversorgung in einem Gebiet festlegen.

b) Zweck
Die Gemeinde hat im Zusammenhang mit dem Wärmeversorgungsgesetz (varmeforsyningsloven) die Verantwortung für die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Versorgungsunternehmen und ist im übrigen Teil der Wärmeversorgungsgesetzgebung. Die Wärmeplanung beinhaltet sowohl Ausarbeitungen der übergeordneten kommunalen Wärmeplanung sowie Genehmigungen von konkreten Projekten wie zum Beispiel der Anschluss von Gebieten an die kollektive Wärmeversorgung oder Verbote gewisser Wärmesysteme.

c) Hintergrund
Vor dem 1. Januar 2019 hatte der Gemeinderat die Möglichkeit, neuen Gebieten eine Anschluss- oder Verbleibe- pflicht aufzuerlegen. Nach dem 1. Januar 2019 ist dies nicht länger möglich, aber existierende Gebiete mit Anschluss- und Verbleibepflicht unterliegen dieser immer noch. Wenn der Gemeinderat Gebäude in einem kollektiven Versorgungsgebiet verpflichtet, sich der der kollektiven Versorgung anzuschließen, obliegen noch nicht angeschlossene Gebäude einer Anschlusspflicht. Wenn ein Gebäude bereits freiwillig an die kollektive Wärme- versorgung angeschlossen wurde, kann die Gemeinde dieses verpflichten in der kollektiven Wärmeversorgung zu bleiben. Dies nennt sich Verbleibepflicht. Im Übrigen führt die Anschluss- und Verbleibepflicht nicht dazu, dass das Gebäude physisch an die kollektive Versorgung angeschlossen werden muss. Wenn einem Gebäude eine Anschluss- oder Verbleibepflicht auferlegt worden ist, führt das dazu, dass der Eigentümer des Gebäudes sich finanziell an der Wärmeversorgungsanlage beteiligen muss. Die Gemeinde kann Entscheidungen über die Freistellung oder Ausnahmen von der Anschluss- und Verbleibepflicht treffen.

d) Zuständige Behörde
Energiebehörde (energistyrelsen)

e) Rechtsgrundlage
„Varmeforsyningsloven“ LBK Nr 1211 vom 09.10.2018 §§11 und 12,
„Tilslutningsbekendtgørelsen“ BEK Nr. 904 vom 24.06.2016 §§8 und 10-14 sowie
„Planloven“ LBK Nr. 287 vom 16.04.2018 §15, stk. 2, Nr. 12.

a) Mehr Information
https://ens.dk/ansvarsomraader/varme

VI. Straßenversorgung (vejforsyning)

a) Zusammenfassung
Es werden Karten für die Umgebung eines Grundstücks bereitgestellt. Die Karte zeigt mittels Farbmarkierungen die Wege, die die Straßenbehörde als öffentliche, private Gemeinschaftswege oder private/allgemeine Wege registriert hat.

Des Weiteren zeigt eine Farbmarkierung öffentliche Wege, die eventuelle heruntergestuft werden. Der Status von Straßen ohne Farbmarkierung ist nicht angegeben. Für Angaben zu diesen muss die Gemeinde kontaktiert werden.

b) Zweck
Die Karte kann für Schätzungen genutzt werden, ob Kosten für die Instandhaltung der Straßen um ein Grundstück herum entstehen werden. Die Regel darüber, wann Instandhaltungskosten bei einem Grundstück entstehen, können kompliziert sein. Im Zweifel kann sich hierfür an die Gemeinde gewendet werden.

c) Zuständige Behörde
Straßendirektorat (vejedirektoratet)

d) Rechtsgrundlage
„Vejloven“ LOV Nr 1520 vom 27.12.2014 sowie
„Privatvejsloven“  LBK Nr 1234 vom 04.11.2015

e) Mehr Informationen
http://www.cvf.dk

D. Abwasser und Trinkwasser (spildevand og drikkevand)

I. Aktuelle Ablaufverhältnisse (aktuelle afløbsforhold)

a) Zusammenfassung
Für alle bewohnten Grundstücke muss angegeben werden, wie Abwasser und Regenwasser geleitet werden. Hierbei wird im Groben dazwischen unterschieden, ob das Grundstück innerhalb oder außerhalb eines Kanalisationsgebiets liegt. Bebaute Grundstücke, die in einem Kanalisationsgebiet liegen, können danach unterteilt werden, ob das Grundstück in einem Gebiet liegt, indem das Regen- und Abwasser (Küche, Toilette Bad usw.) zu einem separaten Rohrsystem führen oder alles in das gleiche System fließt. Bebaute Grundstücke, die außerhalb eines Kanalisations- gebietes liegen oder aus der Kanalisationsgemeinschaft ausgetreten sind, können nach der Art eingeteilt werden, wie das Abwasser verarbeitet werden soll.

b) Zweck
Die Registrierung des Abwassersystems kann unter anderem in Verbindung mit der Abwasser- und Bebauungs- planung angewendet werden.

c) Zuständige Behörde
Umweltbehörde (miljøstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Spildevandsbekendtgørelsen“ BEK Nr. 1469 vom 12.12.2017

II. Die Abwasserverhältnisse betreffende Erlasse / Genehmigungen (påbud/tilladelser vedr. spildevandsforhold)

a) Zusammenfassung
Wenn die Gemeinde Erlasse oder Genehmigungen beschlossen hat, welche die Abwasserverhältnisse eines Grundstücks betreffen, ergeben sich diese hieraus.

b) Zweck
Der Zweck ist es, auf Angabe über Auflagen und Genehmigungen, die sich eventuell aus den Abwasserplänen ergeben hinzuweisen.

c) Zuständige Behörde
Umweltbehörde (miljøstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Miljøbeskyttelsesloven“LBK Nr 966 vom 23.06.2017 §32. sowie
„Spildevandsbekendtgørelsen“ BEK Nr. 1469 vom 12.12.2017

III. Aktuelle Wasserversorgung (aktuel vandforsyning)

a) Zusammenfassung
Die Angaben zeigen, an welche Art der Wasserversorgung ein Grundstück angeschlossen ist, zum Beispiel öffentliche oder privat-öffentliche Wasserversorgungsanlage, Brunnen, Wassergewinnungsanlage (eigenen Brunnen), keine allgemeine Wasserversorgungsanlage oder gemischte Wasserversorgung.

b) Zweck
Die Gemeinde führt die generelle Aufsicht über alle Wasserversorgungsanlagen im Hinblick auf die Kontrolle der Wasserqualität. Die Registrierung der Wasserversorgungsverhältnisse im Gebäude- und Wohnungsregister hat den
Zweck, diese Arbeit zu unterstützen.

c) Zuständige Behörde
Umweltbehörde (miljøstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„BBR-loven“ LBK Nr. 1080 vom 05.09.2013

E. Bodenverschmutzung (jordforunrening)

I. Bodenverschmutzungsattest (jordfoureningsattest)

a) Zusammenfassung
Das dänische Bodenverschmutzungsattest des Umweltportals (Danmarks Mijløportal) zeigt die Angaben über die Bodenverschmutzung im Kataster. Das Attest wird auf der Grundlage von regionalen und kommunalen Daten über
verunreinigte Grundstücke und Flächen, welche von der Gebietsklassifizierung umfasst werden.

b) Zweck
Der Zweck des Bodenverschmutzungsattest ist es, eingetragenen Angaben über eine eventuelle Bodenver- schmutzung anzuzeigen. In Dänemark gibt es mehr als 25.000 Orte, die potenziell oder tatsächlich verunreinigt sind. Viele dieser Orte sind nur zu einem leichten Grad betroffen, aber bei anderen kann es gesundheitsschädlich sein, die Erde zum Beispiel für den Anbau von Gemüse zu nutzen. Die Ursache hierfür kann sein, dass früher eine Auto- werkstatt oder eine Reinigung dort war oder eine andere verunreinigende Tätigkeit auf dem Boden stattgefunden hat.

c) Hintergrund
Das Bodenverschmutzungsattest ist mit folgendem Inhalt ausgestaltet: an das Umweltamt über DKjord gemeldete Daten über verunreinigte Grundstücke innerhalb der fünf Regionen Dänemarks und der Region Bornholm; an das dänische Umweltportal über Danmark Arealinformation gemeldete Informationen über die Gebietsklassifizierung der 98 Gemeinden. Das Bodenverschmutzungsattest beinhaltet somit Informationen von verschiedenen Verwaltungs- ebenen.

d) Zuständige Behörde
Verantwortlich für das Bodenverschmutzungsattest: Dänemarks Umwelt Portal (Danmarks miljøportal).

e) Rechtsgrundlage
„Jordforureningsloven“ LBK Nr. 282 vom 27.03.2017.

II. Aufgenommene Bodenverschmutzung (kortlagt jordforurening – V1)

a) Zusammenfassung
Eine Fläche ist auf der Karte als Wissenstand 1 (vidensniveau 1, kurz V1) gekennzeichnet, wenn die Nutzung der Fläche selbst oder die Nutzung anderer, umliegender Flächen bekannt ist, die zu einer Verunreinigung des Bodens dieser Fläche geführt haben kann.

b) Zuständige Behörde
Umweltbehörde (miljøstyrelsen)

c) Rechtsgrundlage
„Jordforureningsloven“ LBK Nr. 282 vom 27.03.2017 §3 sowie die Bekanntmachung über den Bericht und Registrierung der Bodenverschmutzungsdaten, BEK Nr. 658 vom 18.06.2014.

III. Aufgenommene Bodenverschmutzung (kortlagt jordforurening – V2)

a) Zusammenfassung
Eine Fläche wird als Wissensniveau 2 (vidensniveau 2, kurz V2) eingestuft, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad eine Verunreinigung des Bodens von einer solchen Stärke gibt, dass die Verunreinigung schädliche Auswirkungen für die Umwelt und die Menschen haben kann.

b) Zuständige Behörde
Umweltamt (miljøstyrelsen)

c) Rechtsgrundlage
„Jordforureningsloven“ LBK Nr. 282 vom 27.03.2017 §3 sowie die Bekanntmachung über den Bericht und Registrierung der Bodenverschmutzungsdaten, BEK Nr. 658 vom 18.06.2014.

IV. Gebietsklassifizierung (områdeklassificering)

a) Zusammenfassung
Hiermit wird mitgeteilt, ob das Grundstück in einem Gebiet liegt, in welchem die Erde leicht verunreinigt ist. Wenn das Grundstück hiervon betroffen ist, kann es sein, dass eine Anmeldepflicht für größere Bodenumgrabungen besteht.

b) Hintergrund
In der Stadtzone wird als Ausgangspunkt ein Gebiet klassifiziert, in welchem der Boden leichter für Verunreinigungen anfällig ist. Größere, zusammenhängende Gebiete innerhalb der Stadtzonen können von der Gebietsklassifizierung
ausgenommen werde, wenn der Gemeinde bekannt ist, dass der Boden nicht leicht zu verschmutzen ist (vgl. § 50a, Abs. 2). Größere, zusammenhängende Gebiete außerhalb der Stadtzone, können unter die Regel der Gebiets- klassifizierung fallen, wenn die Gemeinde Kenntnis davon hat, dass der Boden leicht verschmutzt ist (vgl. § 50a, Abs. 3).

c) Zuständige Behörde
Umweltamt (miljøstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Jordforureningsloven“LBK Nr 282 vom 27.03/2017 §50a.

V. Erlasse gem. des Bodenverschmutzungsgesetz (påbud iht.
jordforureningsloven)

a) Zusammenfassung
Hier kann gesehen werden, ob die Gemeinde eine Auflage über das Grundstück nach der Regel des Gesetzes über Bodenverschmutzung ausgestellt hat. Die Anordnung ist gem. §§ 9 (2), 10, 44 (2), 48, 72a), vgl. § 7, Abs. 1 der
Bekanntmachung über die Bodenverunreinigungsinformation mitzuteilen.

b) Zweck
Das Gesetz über die Bodenverschmutzung soll dabei mitwirken, Bodenverschmutzung vorzubeugen, zu entfernen oder zu begrenzen und schädliche Auswirkung auf die Natur, Umwelt oder Gesundheit zu verhindern oder vorzu- beugen.

c) Zuständige Behörde
Umweltamt (miljøstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Jordforureningsloven“ LBK Nr. 282 vom 27.03.2017 sowie die Mitteilung über Berichterstattung und Registrierung von Bodenverschmutzungsinformationen, BEK Nr. 658 vom 18.06.2014.

F. Natur, Wald und Landwirtschaft (natur, skov, og landbrug)

I. Landnutzungspflicht (landbrugspligt)

a) Zusammenfassung
Grundsätzlich unterliegen alle Grundstücke über eine Größe von 2ha (20.000m²) einer Landnutzungspflicht. Wenn ein Grundstück mit einer Landnutzungspflicht versehen ist, unterliegt es den Regeln des Landnutzungsgesetzes. Das bedeutet, dass besondere Regeln für dieses Grundstück, zum Beispiel bzgl. des Kaufs und Verkaufs, gelten.

b) Hintergrund
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass ein Grundstück mit Landnutzungspflicht für die Landwirtschaft oder ähnliches verwendet werden muss. Mit dem Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks entsteht für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Erwerb eine Wohnsitzpflicht. Diese kann entweder durch den Erwerbenden selbst oder einen Mieter erfüllt werden.

c) Zuständige Behörde
Landwirtschaftsamt (landbrugsstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Landbrugsloven” LBK Nr 27. vom 04.01.2017.

G. Geschützte Denkmäler, Gebäude- und Schutzlinien (fredede fortidsminder, bygge- og beskyttelslinjer)

I. Waldbebauungslinie (skovbyggelinje)

a) Zusammenfassung
Die Waldbebauungslinie ist eine Pufferzone von 300m um einen Wald rum. Sie gilt für alle öffentlichen Wälder und für private Wälder mit einer zusammenhängenden Fläche von mindesten 20ha. Innerhalb der Pufferzone ist es verboten zu Bauen. Die Bebauungslinie kann entweder als gültig oder aufgehoben registriert werden.

b) Zweck
Der Zweck der Waldbebauungslinie ist den Wald als Landschaftselement zu schützen und den Waldrand als wert- vollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere aufrechtzuerhalten.

c) Zuständige Behörde
Umweltamt (miljøstyrelsen)

d) Rechtsgrundlage
„Naturbeskyttelsesloven“ LBK Nr 934 vom 27.06.2017 § 17.

e) Mehr Informationen
http://mst.dk/natur-vand/natur/national-naturbeskyttelse/bygge-og-beskyttelseslinjer/skovbyggelinjen/

II. Dünenschutzline (klitfredningslinjer)

a) Zusammenfassung
Dünengeschützte Flächen sind Verbotszonen, in welchen keine Veränderungen des existierenden Zustandes vorgenommen werden dürfen und in welchen es nicht erlaubt ist, Aktivitäten auszuüben, die zu einem erhöhten Sandtreibe-Risiko führen. Beispielsweise dürfen in der Regel keine Bebauung, Bepflanzung oder Terrainänderungen vorgenommen werden (hierunter fallen auch das Aufstellen von Zäunen, Wohnwägen oder Ähnlichem) und die Fläche darf nicht abgeweidet werden. Es darf außerdem keine Aufteilung oder Übertragung von Flächen geben. Die Dünenschutzlinie ist eine Schutzzone entlang der jütländischen Westküste in Richtung Skagerrak und Vesterhavet, die typischerweise von der Küste 300 Meter und in bebauten Gebieten ca. 100 Meter ins Land rein reicht. An manchen Stellen erstreckt sich die Dünenschutzlinie sogar auf 500m. Es gibt außerdem größere und kleinere Flächen, die dünengeschützt sind und die weit von der Küste entfernt sind, wie zum Beispiel große Sandmeilen und Inlandsdünen.

b) Zweck
Der Zweck der Dünenschutzlinien ist es, die Küstengebiete von verändernden Eingriffen freizuhalten, sie zu schützen sowie Sandtreiben vorzubeugen.

c) Hintergrund
Der Umfang des Dünenschutzes wird von der Strandschutzkommission und dem Umweltministerium nach einer Anhörung des Grundstückseigentümers, der Gemeinden und Behörden festgelegt. Der Dünenschutz wird im Kataster registriert und im Grundbuch für die Grundstücke eingetragen, die ganz oder teilweise von der Bestimmung umfasst sind. Die Dünenschutzlinie ist auf digitalen Karten auf nicht eingetragenen Flächen nicht eingezeichnet, aber eine ungekennzeichnete Fläche, die an ein vom Datenschutz betroffenes Gebiet grenzt, ist in der Regel ebenfalls
vom Dünenschutz erfasst.

d) Zuständige Behörde
Küstendirektion (Kystdirektorat)

e) Rechtsgrundlage
„Naturbeskyttelsesloven“ LBK Nr. 1122 vom 03.09.2018 § 8 zusammen mit der Mitteilung über Dünenschutz BEK 1061 vom 21.08.2018

f) Mehr Informationen
http://kysterne.kyst.dk/klitfredningslinjen.html

III. Strandschutzlinie (strandbeskyttelseslinje)

a) Zusammenfassung
Strandgeschützte Flächen sind Verbotszonen, in welchen es verboten ist, den bestehenden Zustand zu ändern. Zum Beispiel dürfen keine Gebäude gebaut werden, Sachen angepflanzt werden, Zäune oder Wohnwägen aufgestellt werden und keine Aufteilung, Eintragungen oder Flächenübertragungen vorgenommen werden. In offenen Land- schaften liegt die Strandschutzlinie typischerweise 300 Meter und in bebauten Gebieten 100 Meter oder weniger von der Küste entfernt.

b) Zweck
Der Zweck der Strandschutzlinie ist es, die Küstengebiete von verändernden Eingriffen freizuhalten, sie zu schützen sowie Sandtreiben vorzubeugen.

c) Hintergrund
Der Umfang der Strandschutzline wird von Strandschutzkommission und dem Umweltministerium festgelegt, nach dem die Grundstückbesitzer, Gemeinden und Ämter angehört wurden. Die Strandschutzlinie ist im Kataster registriert und im Grundbuch für das Grundstück notiert, dass ganz oder teilweise unter die Bestimmung fällt. Die Strandschutz- linie ist auf digitalen Karten auf eingetragenen Flächen nicht eingezeichnet, aber eine ungekennzeichnete Fläche, die an ein vom Strandschutz betroffenes Gebiet grenzt, ist in der Regel ebenfalls vom Strandschutz umfasst.

d) Zuständige Behörde
Küstendirektion (Kystendirektorat)

e) Rechtsgrundlage
„Naturbeskyttelsesloven“ LBK Nr. 1122 vom 03.09.2018 §15 und „Bekendtgørelse om bygge- og beskyttelseslinjer“ BEK Nr. 1066 vom 21.08.2018

f) Mehr Informationen
http://kysterne.kyst.dk/strandbeskyttelseslinjen.html

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ist Team Rynkeby Sponsor

NEWS

30.01.2024
Als Spezialisten für die Vollstreckung von Titeln (z. B. Gerichtsentscheidungen) auch in Dänemark verfassten die Rechtsanwälte Meyer und Ellendt für das Berliner Anwaltsblatt einen kurzen Autorenbeitrag hierüber. Dieser erschien im Berliner Anwaltsblatt im Heft 10/2023, 72. Jahrgang. Den Text können Sie hier lesen.

30.06.2022
Wie bereits in unserem Mandanten-Newsletter aus November 2021 dargestellt, endet nunmehr am 30.06.2022 die Übergangsfrist (u.a.) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Genossenschaften und Partnerschaften, um eine Eintragung in des Transparenzregister vorzunehmen. Grundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz in seiner aktuellen Fassung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist bußgeldbewehrt. Sollte die Erst-Eintragung vorgenommen worden sein, ist darauf zu achten, etwaige eintragungspflichtige Änderungen ebenfalls jeweils anzumelden.

20.04.2022
Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer übernimmt die Autorenschaft für die Abhandlungen über die Rechtslage in Dänemark bei Verkehrsunfällen für den Deubner-Verlag im Rahmen des Werkes „Verkehrssachen – Mandate zügig und erfolgreich bearbeiten“ (Stand Februar 2022).

10.03.2022
advokatfirma | meyer unterstützt Team Rynkeby Berlin als Goldsponsor

Team Rynkeby – hohes C [Eckes Granini] ist ein europäisches Charity-Fahrradteam, das jedes Jahr eine Fahrradsternfahrt nach Paris unternimmt, um Geld für schwerkranke Kinder und ihre Familien zu sammeln.
Team Rynkeby – hohes C wurde im Jahre 2002 gestiftet, als 11 Freizeit-Radsportler mit Verbindungen zum dänischen Fruchtsaftproduzenten Rynkeby Foods A/S sich entschieden, mit dem Fahrrad nach Paris zu fahren, um den Zieleinlauf der Tour de France zu sehen. Heute besteht Team Rynkeby aus 2.400 Freizeit-Radsportler/innen und 550 Helfer/innen, die sich auf 59 lokale Teams aus Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, den Färöern, Island, Deutschland und der Schweiz verteilen.
Im Juli 2022 werden erstmalig 30 Radsportler/innen aus Berlin – hierunter auch unser Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer – binnen einer Woche 1.200 km zurücklegen und gemeinsam mit anderen Teams in Paris eintreffen. 2022 feiert Team Rynkeby sein 20-jähriges Jubiläum – hierzu passt, dass die diesjährige Tour de France in Dänemark ihren Anfang nimmt.
2020 spendete Team Rynkeby 8,79 Mio. EUR an Organisationen, die schwerkranken Kindern und ihren Familien helfen. Davon gingen beispielswiese 152.749 EUR an Die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Deutschland. Insgesamt konnten seit 2002 mehr als 75 Mio. EUR für diese wertvolle Idee „erradelt“ werden.
Mit unserer Spende als Goldsponsor an Team Rynkeby und der aktiven Teilnahme im Team Rynkeby Berlin möchten wir unseren Beitrag hierzu leisten und weitere Aufmerksamkeit und gerne auch neue Unterstützer/innen für dieses Projekt gewinnen.

10.12.2021
Mit Urteil vom 23.11.21 gewinnt die Kanzlei in einem „Covid-19“-Rücktrittsfall für einen Verbraucher ein Verfahren vor dem Gericht in Hamburg Mitte gegen den Ferienhausanbieter Dancenter. Der Kunde hatte im Juni 2020 ein Ferienhaus in Dänemark für den Zeitraum 03.04.-17.04.2021 gebucht. Der gesamte Mietpreis wurde vorausgezahlt. Zum Reisezeitpunkt im April 2021 war die Einreise für den Kläger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein sogar möglich. Es bestand jedoch eine Testpflicht. Nach dänischen Recht bestand zudem eine zehntägige Pflicht zur häuslichen Absonderung, die frühestens mit einem PCR-Test am vierten Tag hätte beendet werden können. Nach Rückreise wäre der Kläger verpflichtet gewesen, in Quarantäne zu gehen. Der Kläger erklärte am 26.03.2021 den Rücktritt vom Vertrag. Das Gericht in Hamburg Mitte stellte in seinem Urteil vom 23. November 2021 den Rückforderungsanspruch auf die volle Miete fest, obgleich also die Buchung des Ferienhauses selbst zu Pandemiezeiten im Juni 2020 erfolgt war (die Pandemie und die Risiken waren bekannt).
Das Gericht begründete den Anspruch wie folgt: Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückzahlung der Miete zu, weil die Voraussetzungen hierfür in den AGB der Beklagten vorlagen. So heißt es des Weiteren: „Danach besteht ein Kündigungsrecht, wenn der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, wie zum Beispiel Epidemien erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Nach Ansicht des Gerichts liegt offenkundig eine Erschwerung beziehungsweise Beeinträchtigung eines zehntägigen Urlaubs vor, wenn zunächst mehrere Tage das Ferienhaus nicht verlassen werden darf, kostenpflichtige PCR-Tests absolviert werden müssen und nach Rückkehr in die Heimat erneut eine Quarantänepflicht gilt. Die Beschränkungen im Jahre 2021 waren zum Zeitpunkt der Buchung (11. Juni 2020, d.h. nach Ausbruch der Pandemie im März 2020) nicht vorhersehbar. Vielmehr war der Verlauf der Pandemie völlig offen. Eine Vorhersehbarkeit erfordert eine größere Gewissheit als eine offene Situation. Es dürfte sogar im Juni 2020 eher nicht die Befürchtung bestanden haben, es würde im April 2021 zu gravierenden Reisebeschränkungen kommen. Der erste Lockdown war im Mai 2020 gerade aufgehoben. Der tägliche Situationsbericht des RKI vom 11. Juni 2020 nannte „weiter rückläufige“ Zahlen und eine Inzidenz von 2,9.“

01.10.2021
Am 09.09.21 nahm Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer in Zusammenarbeit mit dem Handelsrat des Außenministeriums und der Handelsabteilung der Dänischen Botschaft in Berlin an einem Masterclass-Workshop bei Food Nation in Axelborg in Kopenhagen mit einem Vortrag über die rechtlichen Herausforderungen beim Export und Niederlassung in Deutschland teil. Teilnehmer waren dänische Unternehmen, die ihre Lebensmittel in Deutschland vermarkten und ihre Aktivitäten auf dem deutschen Markt verstärken wollen.

26.03.2021
advokatfirma | meyer und Novasol-Kunden werden vom dänischen Verbraucherombudsmann in Corona-Fällen bestätigt: Novasol kann Geschäftsbedingungen nicht rückwirkend ändern. Der Nordschleswiger berichtet:
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29.10.2020
„Wenn für Novasol höhere Gewalt gilt, muss dies auch für den Verbraucher gelten.“ Rechtsanwalt Meyer hat Beschwerde gegen die einseitige Änderung der AGBs von Novasol inmitten der Pandemie bei dem Dänischen Verbraucherombudsmann eingelegt. Die Lübecker Nachrichten berichtet:
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31.08.2020
advokatfirma | meyer gewinnt in dritter Instanz einen entscheidenden Prozess für deutsche Verkehrsunfallgeschädigte beim Dänischen Höchstgericht, Højesteret. Der Fall betraf die grundsätzliche Frage, welches Recht anwendbar ist, wenn ein deutscher Pkw auf einer Dienstreise in Dänemark einen Unfall verursacht und die Arbeitnehmer Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber richten wollen.

15.08.2020
Dänische Ferienhausvermittlungen und die Covid-19-Pandemielage
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30.07.2020
Artikel in „Der Nordschleswiger“: Enttäuschte Mieter gehen gegen Ferienhausanbieter vor
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06.04.2020
Ausgewählte Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Recht der Kurzarbeit, im Arbeitsrecht, im Insolvenzrecht, im Mietrecht und im Zivilrecht zu Zeiten der Sars-Cov-2-Pandemie
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21.11.2016
Fortbildung »Personengesellschaften in der Praxis«.

15.10.2016
International network of Lawyer, Eureseau, Konferenz vom 14.10.2016 bis zum 16.10.2016 in London (Großbritanien). Teilnehmer Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer.

17.06.2016
International network of Lawyer, Eureseau, Konferenz vom 16.06.2016 bis zum 18.06.2016 in Wien (Österreich)). Teilnehmer Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer.

15.04.2016
Fortbildung »Corporate Litigation – der Dauerbrenner im Gesellschaftsrecht« und »Update Vertriebsrecht«.

11.11.2015 – Seminar
„Aktuelle Brennpunkte des Internationalen Gesellschaftsrecht“

16.11.2015 – 17.11.2015 – Seminar
„Bilanzkunde für Juristen“

09.10.2015
International network of Lawyers, Eureseau, Konferenz vom 09.10.2015 bis zum 11.10.2015 in Ankara (Türkei). Teilnehmer Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer.

29.05.2015
International network of Lawyers, Eureseau, Konferenz vom 29.05.2015 bis zum 31.05.2015 in Kopenhagen (Dänemark). Teilnehmer Hans-Oluf Meyer, René Sorge, Philipp Lemke, Heidi Mundeling, Sandra Freier und Ulrike Ebell.

20.11.2014 – Seminar
„Neue Entwicklungen im Handelsvertreterrecht“

14.11.2014
International network of Lawyers, Eureseau, Konferenz vom 14.11.2014 bis zum 16.11.2014 in Zypern (Griechenland). Teilnehmer Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer.

09.10.2014 – Seminar
„Aktuelle zivil- und steuerrechtliche Entwicklung im GmbH-Recht“

23.05.2014
International network of Lawyers, Eureseau, Konferenz vom 23.05.2014 bis zum 25.05.2014 in Oslo (Norwegen). Teilnehmer Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer.

13.09.2013 – 14.09.2013 – Seminar
“8. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag”

11.10.2013
International network of Lawyers, Eureseau, Konferenz vom 11.10.2013 bis zum 13.10.2013 in Zagreb (Kroatien). Teilnehmer Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer.

17.05.2013
International network of Lawyers, Eureseau, Konferenz vom 17.05.2013 bis zum 18.05.2013 in London (Großbritanien). Teilnehmer Rechtsanwälte Hans-Oluf Meyer und Philipp Lemke. Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer wurde zum Präsidenten von Eureseau gewählt.

06.06.2013
In Dänemark wurde die neue Ausgabe von Kraks Blå Bog, dem dänischen „Who is Who“, herausgegeben. Erwähnt wird hier auch der Anwalt Hans-Oluf Meyer auf S. 933. [pdf]

20.03.2013
Rechtsanwalt Meyer wurde zum Ausbildungsbeauftragten der Rechtsanwaltskammer Berlin vom Senat Berlin ernannt.

12.10.2012
International network of Lawyers, Eureseau, Konferenz vom 12.10.2012 bis zum 14.10.2012 in Tel Aviv (Israel). Teilnehmer Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer.

09.08.2012
Das dänische Fernsehen zeigte im Anschluss an die Hauptnachrichten am 15.07.2012 einen Beitrag mit und über Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer und die Arbeit seiner Kanzlei in Berlin. Die Sendung finden Sie unter folgendem Link: http://www.tvsyd.dk/nyheder/15-07-2012/1930/sommer-i-berlin#player

11.01.2012
Advokat (L), LL.M. & Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer wird von der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ernannt. Es gibt insgesamt 54 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Berlin, bei insgesamt 13.225 Rechtsanwälten in der Hauptstadt ((0,4 %), Stand 26.01.2012).

2012
Im Jahr 2012 hat Rechtsanwalt Sorge an der vom Bundesverband Mediation anerkannten Fortbildung zum Mediator erfolgreich teilgenommen.

10.12.2011
Kanzleikollege Bastian Ellendt erhält vom Vorstand der Rechtsanwaltkammer die Zulassung als Rechtsanwalt

30.09.2011
International network of Lawyers, Eureseau, meeting from 30.09.2011 to 02.10.2011 in Ljubljana (Slovenia). Participant Rechtanwalt Rene Sorge.

04.06.2011
62. Deutscher Anwaltstag in Strasbourg
Advokat (L), LL.M. & Rechtanwalt Hans-Oluf Meyer hält einen Vortrag zum Thema: Niederlassungsfreiheit der Rechtsanwälte in der EU – Die Praxis in Deutschland

13.05.2011
International network of Lawyers, Eureseau, meeting from 13.05.2011 to 15.05.2011 in Lisbon (Portugal). Participant Rechtanwalt Hans-Oluf Meyer.

09.03.2011
Ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin:
Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer wird von den Berliner Anwälten für weitere 4 Jahre in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin gewählt.

24.09.2010
International network of Lawyers, Eureseau, meeting from 24.09.2010 to 26.09.2010 in Vienna (Austria). Participant Rechtanwalt Rene Sorge.

07.05.2010
International network of Lawyers, Eureseau, meeting from 07.05.2010 to 09.05.2010 in Barcelona (Spain). Participants Sandra Freier, Heidi Mundeling, Hans-Oluf Meyer & Rene Sorge.

31.03.2010
”På Hans-Oluf Meyers kontor på Kurfürstendamm hænger et bykort over Berlin. Det er godt spækket med nåle. For den danske advokat har sat en nål på adressen, hver gang han har rådgivet ved en dansk ejendomshandel. Det er efterhånden blevet til hundreder.”
Weekendavisen nr. 13 (31. marts 2010)
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26.02.2010
”Og dermed er der endegyldigt sat punktum for en langvarig diskussion om det lovmæssige aspekt ved udlejning af de danskejede Berlin-lejligheder,” fastslår Hans-Oluf Meyer, som er dansk advokat i Berlin og rådgiver for flere hundrede danske boligejere i byen.”
Bolig i Udlandet, ”Tyskland: Tysk højesteretsdom skaffer klarhed”.
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18.02.2010
”Dommen er stadfæstet under udtrykkelig henvisning til vores artikel i et tysk ejendomsfagblad, der drejede sig om, at en ejerforening ikke kan forhindre en enkelt ejers udlejning af sin lejlighed til feriegæster, siger advokat Hans-Oluf Meyer, Berlin”
Magasinet ejendom; ”Højesteret: man kan ikke forbyde boligudlejning i Berlin”
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18.02.2010
”Hans-Oluf Meyer, en dansk advokat i Berlin, kalder dommen »sensationel«, fordi mange ejerforeninger i byen den seneste tid har forbudt udlejning af ferielejligheder til gæster.”
Berlingske Tidende, ”Danske ejere støttes af tysk højesteret”
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16.02.2010
”En afgørelse i den tyske højesteret mandag cementerer ganske tydeligt, at hvis man som f.eks. dansk ejer af en lejlighed i Berlin ønsker at videre-udleje denne på dags- eller ugebasis til andre, er det fuldt lovligt. Det oplyser advokat Hans-Oluf Meyer, Berlin, til epn.dk”
Jyllandsposten, ”Udlej bare din berliner-bolig”
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29.10.2009
„Membership of Eureseau has provided the firm the opportunity to network with international attorneys and in turn connect its clients to global legal network…“
Corporate INTL magazin, „Eureseau, Creating a global horizon“
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15.10.2009
„Als einziger dänischer Anwalt mit deutscher Zulassung in Berlin berät Meyer seitdem mit einem deutsch-dänischen Anwaltsteam vorwiegend deutsche Unternehmen zum dänischen Recht“
Insurance Magazin, „Zuhause in Deutschland und Dänemark“
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25.09.2009
„Derfor nytter det ikke bare at være den flinke, hvis man vil frem i Tyskland. Hvis du kommer til en hård forhandling og er sød og rar, bliver du slugt råt, for modparten ændrer sig ikke“, siger Meyer“
Berlingske Nyhedsmagasin, „Fra Speedbåd til supertanker“
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01.09.2009
„Hans-Oluf Meyerer blevet udnævnt til ambassadør for Berlin. Han har fået den fine hæder i forbindelse med en stor messe i København…“
Jyske Vestkysten, „Ambassadør for Berlin“
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28.08.2009
„Why do you want to buy an apartment in Berlin?“ That´s the first question Hans-Oluf Meyer asks when Danes dreaming of buying an apartment in one of Europe´s most attractive cities…“
beBerlin-Newsletter, 20 Years of Change -Berlin Days in Copenhagen, „The Danes and their homes in Berlin.“
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28.08.2009
„Hvorfor vil du købe lejlighed i Berlin?“ Det er det første spørgsmål, Hans-Oluf Meyer stiller, når der henvender sig danskere til ham…“
beBerlin-Newsletter, 20 Years of Change -Berlin Days i København, “ Danskerne og deres lejligheder i Berlin.“
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26.08.2009
„Bei der Eröffnung der „Berlin Days“ in Kopenhagen am Freitag, 28. August 2009, wird er ebenso zugegen sein wie Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit.“
Der Nordschleswiger, „Eine Wohnung in Berlin“
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27.07.2009
„Der Artikel im Anwaltsblatt fängt mit dem Satz an: „Warum möchten Sie eine Wohnung in Berlin kaufen?“ Das ist die erste Frage, die Hans-Oluf Meyer stellt, wenn er von Dänen kontaktiert wird, …“
www.sei.berlin.de, „Die Dänen und ihre Wohnungen in Berlin – Sei Vielfalt, sei Magnet, sei Berlin“
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02.03.2009
International network of Lawyers, Eureseau, meeting from 02.10.2009 to 04.10.2009 in Bogota (Columbia). Participant Hans-Oluf Meyer´.

07.02.2009
„40 år Advokat Hans-Oluf Meyer, Berlin, har rådgivet hundreder af danskere ved køb af fast ejendom i den tyske hovedstad“
Berlingske Tidendes, „Brobyggeren i Berlin“
Lesen Sie mehr … | online

10.10.2008
„Ejendomsrådgivere i Tyskland melder om dramatisk nedgang i antallet af interesserede investorer fra Danmark.”
www.business.dk, ”Danskere på tilbagetog fra populære Berlin”
Lesen Sie mehr …

01.09.2008
„Vermietung von Eigentumswohnungen an Feriengäste in Städten mit touristischen Interesse“
Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht, ZWE
Lesen Sie mehr …

13.11.2007
„Ukritisk. Danskere valfarter fortsat til Berlin for at købe ejendom. Priserne er stadig fornuftige, men man skal tage sig tid og ikke betragte en almindelig lejlighed som en investering, siger rådgivere i byen.“
Berlingske Tidende, “ Berlin: Hold hovedet koldt
Lesen Sie mehr …

29.09.2007
„Die Dänen kaufen hier Wohnungen, weil sie Berlin mögen und regelmäßig kommen wollen und nicht zum Spekulieren“, kennt Hans-Oluf Meyer seine Kundschaft, die einfach gerne am Berliner Leben teilhaben möchte.
Flensburger Tageblatt, Schleswiger Nachrichten, Schleswig Holsteinische Landeszeitung
„Dänischer Run auf Berlins Immobilien“
Lesen Sie mehr …

08.09.2007
Wer mit zwei Maklern über die gleiche Wohnung verhandelt, muss zweimal Courtage zahlen
„Für etwa nur ein Fünftel ist der Immobilienkauf in Berlin eine Kapitalanlage“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer. Seine Kanzlei betreut ein Vielzahl von Dänen, die sich für Häuser und Wohnungen interessieren. „
Berliner Zeitung, „Doppelte Provision“
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10.08.2007
„Som den første udenlandske advokat nogensinde blev 38-årige Hans-Oluf Meyer i marts valgt ind i advokatrådet i Berlin.“
Jyske Vestkysten, „Fik næstflest stemmer til advokatrådet“
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10.08.2007
„Siden juni 2006 har Hans-Oluf Meyer fra advokatfirmaet Thomsen | Meyer i Berlin afsluttet 175 bolighandler for danskere i Berlin.“
Jyske Vestkysten, „Danskerne har fået smag for at bo i Berlin“
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05.08.2007
”Mange danskere har i de sidste par år købt lejlighed i den tyske hovedstad Berlin, og de skal nu være opmærksom på en række ændringer i den tyske ejerboliglov, der træder i kraft fra 1. juli.”
Berlingske Tidende
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25.06.2007
„Hans-Oluf Meyer er dansk ejendomsadvokat i Berlin, og han understreger, at selvom man stadig kan gøre en god forretning på byens ejendomsmarked, er der begyndt at blive langt mellem snapsene, og generelt skal man ikke orvente afkast på mere end 5 pct …“
Børsen, „Ejendomsmarkedet i Berlin har tabt pusten …“
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11.05.2007
Blickpunkt Bundestag: Franz Thönnes trifft Hans-Oluf Meyer in dessen Kanzlei am Berliner Kurfürstendamm
Mit Legobausteinen haben sie beide gespielt. Der 1969 im dänischen Hadersleben geborene Hans-Oluf Meyer und der 1954 in Essen geborene Franz Thönnes. Das kann als Grundlage stabiler europäischer Beziehungen nicht genügen, aber eine kleine Verbindung stellt es schon her. Und nach solchen kleinen Verbindungen muss man schauen, wenn ein dänischer Anwalt einem deutschen Bundestagsabgeordneten begegnet …
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01.05 2007
“Vi har talt med Hans-Oluf Meyer fra advoktafirmaet thomsen I meyer i Berin. På kontoret er der både danske og tyske advokater, som kan hjælpe ved køb af bolig i Berlin. De hjælper med alt fra at finde den helt rigtige bolig til stadfæstelse af alle dokumenter. Du får her Hans-Oluf Meyer´s 10 råd inden dit køb af bolig i Berlin.”
Magasin ”Drømmebolig i udlandet”
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01.04 2007
“Danskerne er vilde med at købe boliger i Berlin. Det mærker advokat med kontor på Kurfürstendam, som hver dag får opringninger fra danskere, der er parate til at gå ind på det tyske ejendomsmarked. Det er en investering, som nemt kan give uforudsete udgifter, hvis man ikke kender reglerne i den tyske ejendomshandel.”
Advokaten, medlemsblad for advokatsamfundet, nr. 3, “Boligkøb med faldgruber”
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29.03.2007
„Danske og udenlandske investorer har kastet milliarder af kroner ind på det berlinske ejendomsmarked i de seneste år. Nu kommer de ventede prisstigninger“…
Børsen torsdag, „Berliner-ejendomme stiger“
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16.03.2007
“Hans-Oluf Meyer (38) ist im ersten Wahldurchgang in den Vorstand der Berliner Anwaltskammer gewählt worden.”
Nordschleswiger, “Kurz und Bündig”
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09.03.2007
„I advokatrådet i Berlin“
Jyllandsposten , Erhverv & Økonomi , „Dansker valgt“
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08.12.2006
Många har blivit rika på de senaste årens kraftiga prisuppgångar på fastigheter och bostäder. En del använder vinsterna hemifrån till att köpa bostadsrätter på orter där priserna stått still. Berlin har blivit ett nytt favoritmål för köpsugna skandinaver.
Schwedischer Rundfunk, „Skandinaver köper bostäder i Berlin“
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07.12.2006
Danske investorer i tyske ejendomme lader sig forblænde af priserne, der kun er lave set i forhold til det danske ejendomsmarked. Ofte betaler de alt for meget i forhold til virkeligheden på det tyske marked
Børsen, „Danskere er nemme kunder“
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27.08.2006
Berlins boligmarked tiltrækker internationale investorer, og i forreste række står købelystne danskere, der enten køber feriebolig eller investerer i ejendomme.
Jyllandsposten, „Dansk invasion i BERLIN“
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24.08.2006
„Hvad koster det at købe en 100 kvm. lejlighed i fire af verdens storbyer? Se med, når vi tager temperaturen på klodens boligpriser og taler med en af de førende internationale eksperter om boligbobler.“
Danmarks Radio – TV – magasinet Penge
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20.06.2006
The distance is short, the prices very reasonable, and the city is vibrant with culture. Therefore the Danes’ interest in buying a holiday apartment in Berlin has been exploding in the most recent years.
Børsen, „Berlin attracts the Danes“
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20.06.2006
Afstanden er kort, priserne yderst rimelige og de kulturelle tilbud utallige. Derfor er danskernes interesse for at købe feriebolig i Berlin eksploderet i de seneste år.
Børsen, „Berlin er danskernes nye boligmagnet“
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20.06.2006
Boliginvestering. Flere og flere danskere kigger på Berlin og ikke Sydeuropa, når de leder efter feriebolig. Interessen skyldes lave købspriser, den korte afstand til Danmark, og at Tysklands hovedstad af mange bliver betragtet som et kulturelt mekka.
Erhvervsbladet, „Berlin er en magnet på danske boligkøbere“
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05.06.2006
Stadigt flere danskere er interesseret i Berlin – og ikke mindst boligmarkedet. Det får nu en dansk boligadvokat til, sammen med kolleger, at grundlægge et dansk-tysk advokatkontor i den tyske hovedstad.
Ejendomsmægleren, „Dansk boligadvokat åbner kontor i Berlin“
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03.06.2006
Der aus Hadersleben stammende Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer , setzt auf dänische Mandanten.
Der Nordschleswiger, „Er hat – wie viele Dänen – mehr als nur einen Koffer in Berlin…“
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11.03.2006
„Seine Zuhörer sind deutsche Geschäftsleute, die sich in Skandinavien engagieren wollen, und Dänen, die in Deutschland investieren möchten. Seinen Landsleuten erklärt Meyer, daß sie auf keinen Fall in Rollkragenpullover und Sportschuhen erscheinen dürfen, wollen sie in deutschen Chefetagen etwas erreichen.“
Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Bitte das Arbeitstempo drosseln“
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02.02.2006
„Invester i Berlins billige boliger“
Penge og Privatøkonomi
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16.01.2006
„Hvor Hans-Oluf Meyer for bare et par år siden fik en håndfuld henvendelser om køb af fast ejendom i Berlin om måneden, er antallet i dag vokset til to-tre henvendelser om ugen.“
Børsen, „Berlin lokker“
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16.07.2005
Berlin kan blive danskernes nye sommer¬husområde: Flere danskere har fået øje på lejligheder i den tyske hovedstad som en mulighed, da priserne er lavere end i Købehavn og Århus.
TV 2 Nyhederne, „Ny dille: Sommerlejlighed i Berlin“
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16.07.2005
»Det er ikke mæglere, som vi er vant til,« siger advokaten.
Berlingske Tidende, „Berlin er danskernes nye sommerhusområde“
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16.07.2005
„Nu indtager vi Berlin“
Jyllandsposten
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07.04.2005
„Internationalt køb af fast ejendom“
Erhvervsbladet
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01.07.2004
„Flere danskere vælger at købe fast ejendom i Berlin“
Erhvervsbladet
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13.05.2004
„Opsigelse af medarbejdere i Tyskland“
Erhvervsbladet
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Mai 2004
„Reglernes Land. Her holder man på sin ret“
Dansk markeds- og akademiforening, medlemsblad maj 2004
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11.12.2003
„Tyske konkurser og direktørens personlige ansvar“
Erhvervsbladet
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31.07.2003
„Fordele og ulemper ved lovvalget i international handel“
Erhvervsbladet
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01.05.2003
„Nye regler ved byggeopgaver i Tyskland“
Erhvervsbladet
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06.02.2003
„Ændring af skat for danske firmaer“
Erhvervsbladet
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08.04.2002
Erster Meistertitel für „Rahnsdorfer Piraten“
Berliner Morgenpost
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01.03.2002
„Anwaltshonorare im Königreich Dänemark“
Berliner Anwaltsblatt
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21.02.2002
„Justeringer for handel i Tyskland“
Erhvervsbladet
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ÜBER UNS

Die advokatfirma | meyer mit ihrem Bürositz in Berlin berät deutsche und ausländische Mandanten vorwiegend in Fragen des deutschen und dänischen Handels- und Wirtschaftsrechts. Besonderes Gewicht legt die Kanzlei auf die Beratung zum dänischen Zivilrecht und zum Recht in den übrigen skandinavischen Ländern.

Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer

Hans-Oluf Meyer (1969) berät im Vertragsrecht, insbesondere in dänisch-deutschen Rechtsfragen. Neben seiner Zulassung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Schwerpunkte im dänischen Recht liegen im Bereich des Vertrags-, Gesellschafts-, Schadensersatz- und Immobilienrechts

TVS – Nyhedsudsendelse:
15. juli 2012 19.30

Das dänische Fernsehen zeigte im Anschluss an die Hauptnachrichten  einen Beitrag mit und über Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer und die Arbeit seiner Kanzlei in Berlin. Auch wenn die Sendung auf Dänisch ist, bekommen Sie von der Kanzlei einen Eindruck: