Kompetenzen & Spezialkenntnisse
- Kompetenzen
- Covid 19 und Ferienhäuser
- Dänisches Recht
- Schadensersatzrecht
- Internationales Recht
- Hauskauf in Dänemark
Rechtsgebiete
Die Kanzlei advokatfirma | meyer besteht aus einem deutsch-dänischen Anwaltsteam, das Unternehmen und Privatpersonen umfassenden juristischen Beistand zum deutschen und dänischen Recht bietet, sei es für die bloße Beratung, die Prüfung und/oder Erstellung von Verträgen, die Wahrnehmung von Verhandlungen oder die Vertretung vor deutschen oder dänischen Gerichten.
Auf den folgenden Tätigkeitsgebieten verfügen wir über besondere Kenntnisse und Erfahrungen:
- Dänisches Recht
- Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht
- Allgemeines Zivil- und Zivilverfahrensrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Vertragsrecht
Dänische Ferienhausvermittlungen und die Covid-19-Pandemielage
Die Covid-19-Pandemie führte seit März 2020 auch innerhalb Europas zu zwischenzeitlichen Grenzschließungen.
So beschloss auch die dänische Regierung im Frühjahr, die Grenze zu Deutschland für Einreisende nach Dänemark zwecks touristischer Urlaubsaufenthalte zu schließen. Vielen deutschen Urlauberinnen und Urlaubern, die ein Ferienhaus in Dänemark z. B. zu Ostern oder Pfingsten gebucht hatten, war es nun nicht mehr möglich, die Landesgrenze nach Dänemark zu überqueren und sie konnten damit das gebuchte Ferienhaus nicht wie beabsichtigt nutzen.
Einige große Ferienhausvermittlungen verweigern nach wie vor die Rückerstattung der bereits erfolgten Mietzahlungen oder behalten 80% hiervon ein, ohne ihrerseits eine Leistung erbracht zu haben. Sie interpretieren sowohl dänisches Recht als auch ihre eigenen AGB zu Ungunsten der jeweils Mietenden. In den meisten Fällen gibt es gute Gründe diese Vorgehensweise nicht zu akzeptieren.
Dänisches Recht
Die Beratung zum dänischen Recht erfolgt durch Advokat & Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer. Von 1996-2006 war er in zwei Kopenhagener Kanzleien für deutsche Mandanten zum dänischen Recht rechtsberatend tätig, zuletzt als Leiter einer Niederlassung in Berlin.
Advokat Meyer ist Mitglied der dänischen Rechtsanwaltskammer, Advokatsamfundet, und der Vereinigung dänischer Kanzleien, Danske Advokater.
Deutsche Gerichte bestellen ihn regelmäßig als Sachverständigen zum dänischen Recht.
Verkehrsunfall in Dänemark
Nicht selten kommt es bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen unglücklicherweise zu Verkehrsunfällen oder anderen Umständen, die einen Personen- und/oder Sachschaden zur Folge haben.
Neben möglichen Verständigungsproblemen fehlt häufig das Wissen darüber, wie mit solchen Situationen am besten umzugehen ist.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Gebiet stehen wir gerne beratend zur Seite, sollten Sie in einen Unfall in Dänemark verwickelt sein. Vielen Deutschen ist es nicht bewusst, dass das dänische Schadensersatzrecht einige gravierende Unterschiede zum deutschen Recht aufweist, sodass es sich stets lohnt, etwaige Ansprüche hier in den Blick zu nehmen und vertieft zu prüfen.
Der bedeutendste Unterschied zum deutschen Recht besteht bei Personenschäden.
Ein Anspruch auf beispielsweise Schmerzensgeld oder Erstattung der Behandlungskosten und des Verdienstausfalls besteht in Dänemark verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die den Unfall verschuldet haben, sei es aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, nicht jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig, Ansprüche beim unschuldigen Unfallgegner geltend machen können. Wenn Sie mehr über das dänische Schadensersatzrecht erfahren, dann lesen Sie gerne hier weiter:
Internationales Recht
Internationales Recht ist vielseitig und vielschichtig – es betrifft nicht allein die Frage, in welchem Land Sie Ihre Rechte durchsetzen können respektive müssen, sondern auch nach welcher Rechtsordnung, nach welchem materiellen Recht das Verhältnis überhaupt zu beurteilen ist. Diese Fragen frühzeitig zu klären, ist existenziell für die erfolgreiche Behandlung einer Rechtsangelegenheit.
Als international ausgerichtete Kanzlei betreuen wir viele Mandanten in Fällen mit Auslandsbezug.
Hauskauf in Dänemark
Der Erwerb einer Immobilie in Dänemark ist seit der Einführung des Gesetzes über den Erwerb von Immobilien von 1959 für Personen mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Es geht in der Regel nicht ohne einen Antrag bei der dänischen Zivilverwaltung.
Jedes Jahr versuchen viele Antragsstellerinnen und Antragsteller u.a. aus Deutschland ihr Glück mit einer Antragstellung für den Erwerb eines Ferienhauses – nur teilweise mit Erfolg. Kleine Fehler oder Unvollständigkeiten wiegen hier schwer.
Im Folgenden erklären wir Ihnen kurz und kompakt die Voraussetzungen:
Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer
Hans-Oluf Meyer (1969) berät im Vertragsrecht, insbesondere in dänisch-deutschen Rechtsfragen. Neben seiner Zulassung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Schwerpunkte im dänischen Recht liegen im Bereich des Vertrags-, Gesellschafts-, Schadensersatz- und Immobilienrechts
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