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30.06.2022Wie bereits in unserem Mandanten-Newsletter aus November 2021 dargestellt, endet nunmehr am 30.06.2022 die Übergangsfrist (u.a.) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Genossenschaften und Partnerschaften, um eine Eintragung in des Transparenzregister vorzunehmen. Grundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz in seiner aktuellen Fassung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist bußgeldbewehrt. Sollte die Erst-Eintragung vorgenommen …