Gesellschaftsrecht
Wer ein Unternehmen im Ausland betreibt, sieht sich häufig mit Problemen konfrontiert, die aus einer anderen Sprache oder den unterschiedlichen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr sowie der vom vertrauten deutschen Recht abweichenden, ausländischen Rechtsordnung herrühren. Dieses gilt insbesondere auch für die unternehmerische Tätigkeit in Dänemark. Daher besteht für die Gründung und den Betrieb einer Gesellschaft ein gegenüber der bekannten Tätigkeit im Inland erhöhter Informations- und Beratungsbedarf. *
Der folgende Artikel widmet sich einer in der Praxis bedeutenden Frage, nämlich den Haftungsrisiken eines Geschäftsführers einer dänischen Anpartsselskab (ApS), dem dänischen Pendant zur deutschen GmbH. Nach einem kursorischen Überblick über die Grundlagen der ApS und der dänischen Haftungsregeln werden die Haftungsrisiken des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft und Dritten dargestellt.
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Blickpunkt Bundestag: Die neuen Europäer
“Deutsche Firmen und Arbeitskräfte gingen nach Dänemark, Dänen kämen nach Berlin, um sich hier zeitweilig oder langfristig niederzulassen, Immobilien zu erwerben, hier zu arbeiten. Erst vor Kurzem, erzählt Meyer dem SPD-Abgeordneten, habe er ein Unternehmen in Dänemark beraten, das mehr als 200 deutsche Handwerker eingestellt hat.”
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* Dieser Artikel ist aus einem Vortrag des Verfassers Meyer auf dem 27. Dänisch-Deutschen Seminar des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der dänischen Forening af Statsautoriserede Revisorer in Ribe/Dänemark vom 1.-3. September 2004 und aus einem Vortrag auf der Frühjahrstagung der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung e.V. in St. Petersburg vom 12.-14. Mai 2006 entstanden.
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